Firmenname: ACM Besser Leben und Sanitär Notdienst UG (haftungsbeschränkt)
Vertreten durch: Alex Agayev & Keven Yalin
Anschrift:
Bekassinenau 87
22147 Hamburg
Deutschland
Dienstleistungsbereich Rohrreinigung, Sanierung und anderen Leistungen
Für jeden Auftrag ist es zwingend notwendig, dass der Zugang zu Wasser und Strom gewährleistet wird. Des Weiteren ist es erforderlich, Zugang zu allen Räumlichkeiten zu gewähren, die ein Monteur benötigt. Wünscht dieser Monteur ein Freiräumen des Raumes, um seinen Auftrag zu erfüllen, ist es zwingend erforderlich, dieser Bitte nachzukommen.
Die Vorgehensweise der Arbeit entscheidet der Monteur, sowie das Hinzuziehen eines weiteren Kollegen mit Rücksprache des Vorgesetzten. Ist der Auftrag nicht, wie durch die Kundeninformation angegeben, umsetzbar, ist es der Entscheidung des Monteurs überlassen, diesen abzubrechen. Auch hier ist Rücksprache mit dem Büro bereits getroffen worden und wird von der Geschäftsführung bewilligt. Weiteres Vorgehen wird von der Geschäftsführung entschieden.
Es ist zwingend erforderlich, dass eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben wird. Diese dient der Angebotsstellung, Rechnungsstellung, Baustellenberichten und weiteren attraktiven Angeboten.
Wir möchten weitestgehend auf Papier und Transport verzichten. Postversand wird nur auf ausdrücklichen Wunsch erfolgen und wird mit einer Pauschale in Rechnung gestellt. Ausnahmen beziehen sich lediglich auf Dokumente/Datenträger, die aufgrund der Dateigröße nicht anders versendet werden können. Uns steht jederzeit frei, weitere Mitarbeiter und Unternehmen heranzuziehen und Aufträge und Verträge zu beenden..
Der Vertrag im B2C / B2B Bereich ist mit der Terminvergabe geschlossen worden. Hierzu ist der Kunde verpflichtet, den Arbeitszettel (analog/digital) zu unterzeichnen. Dasselbe gilt, wenn ein Angebot erstellt und angenommen wurde.
Unsere Angebote sind lediglich ein Richtwert der bevorstehenden Arbeiten. Der tatsächliche Aufwand wird meist während der Auftragserfüllung ersichtlich (z.B. verfestigte Ablagerungen, Verschlammung, Wurzeleinwuchs usw.).
Sollten unvorhergesehene Umstände auftreten, ist der Monteur verpflichtet, einen Baustellenbericht zu erstellen. Im gleichen Zuge wird der Monteur Ihnen alles erklären, was Sie mit Ihrer Unterschrift als verstanden bestätigen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit der Auftragsannahme / Terminvergabe können Kosten aus zusammenhängenden Positionen entstehen. Dies gilt speziell für den Bereich Notdienst. Der Auftraggeber willigt mit der Auftragsvergabe ein, diese Kosten auf der Abschlussrechnung zu akzeptieren und zu begleichen.
Weiter steht es zu jedem Zeitpunkt dem Monteur frei zu entscheiden, ob weitere Positionen wie Schmutzzulage und Rohrpflaster sowie Zubehörmaterial einzusetzen sind und auf dem Auftragszettel vermerkt werden. Diese werden dann in Rechnung gestellt.
Veraltete Rohre (Beton, Kunststoff, Steinzeug, Guss & KA sowie alle anderen seltenen Materialien) können in der Regel bereits beschädigt sein, rostig, rissig oder spröde. Dies gilt für Anschlussleitungen, Fallstränge, Grundleitungen und alle anderen für jeden Nutzungsbereich. Weiter werden beschädigte Rohre (Rohrbruch), Wurzeleinwuchs und Rattenbefall und deren Folgen in der Haftung ausgeschlossen. Weitere Informationen erhalten Sie über eine Anfrage per E-Mail.
Sollte dennoch ein Fall auftreten, bei dem es unklar ist, ob ein Haftungsausschluss ausgeschlossen werden kann, ist dies mit der Geschäftsführung/Abteilungsleiter zu klären. Hierzu wird es einen weiteren Auftrag geben, um dies genau klären zu können. Klärungen durch Fremdfirmen werden nicht akzeptiert, außer dies ist mit dem Geschäftsführer besprochen und schriftlich niedergelegt.
Aufträge, die erteilt wurden, bei denen wir aufgrund fehlender Ansprechperson, voll gestellter Räumlichkeiten, keinem Zugang/Zutritt oder weiteren Hindernissen den Auftrag nicht erfüllen können, werden mit einer Pauschale inklusive aller Zuschläge, sofern diese zur Geltung kommen, in Rechnung gestellt.
Das Schadensrisiko, das sich aus einem ungewissen Zustand der zu bearbeitenden Leitung ergibt, trägt der Kunde. Es steht dem Kunden frei, solche Leitungen bearbeiten zu lassen, jedoch trägt er auch das volle Risiko.
Es liegt in der Natur der Sache, dass für unsere Mitarbeiter der Verlauf und die Beschaffenheit der Anlage, an der gearbeitet werden soll, nur begrenzt einsehbar ist. Dem Auftraggeber obliegt es daher, Leitungsverläufe und -beschaffenheit, technische Details und Ausrüstungen der Anlage, eingebrachte oder in der Leitung befindliche Gase, Flüssigkeiten oder Fremdkörper mitzuteilen. Abweichungen von geltenden gesetzlichen Vorschriften, DIN-Normen, Regeln der Technik oder sonstigen üblichen Bau- und Betriebsweisen sind ebenfalls unaufgefordert mitzuteilen.
Sind die Mitteilungen unvollständig und kommt es dadurch zu Wartezeiten oder notwendigen Zusatzarbeiten, so ist der damit verbundene Aufwand, insbesondere die Vorhaltekosten für Mitarbeiter und Material, zusätzlich zu vergüten.
Stellt sich im Laufe unserer Arbeiten, insbesondere bei der Verstopfungsbeseitigung, heraus, dass die Leistung nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand erbracht werden kann, sind wir zum Abbruch der Arbeiten berechtigt sowie zur Berechnung des bis dahin betriebenen Aufwandes.
Sofern wir aufgrund des uns erteilten Auftrages Maschinen und Methoden an Orten einsetzen müssen, die empfindliche Oberflächen, Geräte oder Ähnliches aufweisen, so ist unsere Haftung für etwaige dadurch entstehende Schäden ausgeschlossen.
Grundsätzlich kann jeder Vertrag widerrufen werden. Aufträge mit Termin, bei denen auftragsbezogene Bestellungen ausgelöst wurden, werden mit 25% der Bestellsumme in Rechnung gestellt, sofern sich die Bestellung nicht mehr stornieren lässt. Das Widerrufsrecht beträgt hier 14 Tage.
Aufträge, die kurzfristig erledigt werden müssen, können ebenfalls storniert werden. Ist jedoch ein Monteur bereits auf dem Weg, werden alle anfallenden Kosten in Rechnung gestellt – z. B. Anfahrtspauschale inkl. etwaiger Zuschläge. Für diese Rechnung ist keine Unterschrift erforderlich. Der Grund wird auf der Rechnung ausgewiesen.
Die Preise sind netto sowie brutto in der Rechnung aufgeführt. Die Rechnungswährung ist Euro (€). Sollten spezielle Abkommen bestehen (z. B. Verträge), werden diese gesondert berücksichtigt. Verträge mit Lastschrift werden entsprechend angepasst. Der allgemeine Zahlungstermin beträgt 10 Werktage ab Rechnungseingang (es wird davon ausgegangen, dass die Rechnung 5 Tage nach Erstellung beim Kunden eingeht).
Vertragskunden sind im Lastschriftverfahren registriert. Teilrechnungen sind möglich und ebenfalls zu begleichen. Unsere Rechnungen werden digital versendet, um die CO₂-Bilanz zu verbessern. Der Postversand ist nur auf ausdrücklichen Wunsch möglich und wird zusätzlich (Porto & Verpackung) berechnet.
Die Preise auf der Website verstehen sich grundsätzlich netto.
Unsere Zahlungsmöglichkeiten werden sukzessive erweitert, damit Sie frei wählen können (z. B. Überweisung, EC-/Kreditkarte, PayPal). Informationen dazu erhalten Sie auf Anfrage oder direkt vom Monteur.
Im Falle einer Rückzahlung ist mit maximal 90 Tagen zu rechnen.
Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Forderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen.
Kunden sowie Hausmeister, Hausverwaltungen, Architekten und andere Auftraggeber sind dazu verpflichtet, dem Monteur Zugang zu allen erforderlichen Räumen zu gewähren, sowie Zugang zu Wasser und Strom zu gewähren. Besondere Bedingungen sind vorher mit dem Geschäftsführer/ Abteilungsleiter zu klären.
Kellerabteile, die für uns nicht zugänglich sind, sind frei zu machen. Im Idealfall vor dem Termin. Kellerabteile sowie Dachboden und andere Räume, die nicht zugänglich sind, können wir keinen Schadensersatz durch Überflutung oder andere Bedingungen übernehmen.
Sollten wir durch solche Räume unsere Aufgaben nicht erfüllen können, wird ein weiterer Termin angesetzt und es ist mit Mehrkosten zu rechnen. (Anfahrt, Einrichtungsgebühren usw.)
Sind entsorgungspflichtige Stoffe aufzunehmen, so ist unser Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn darüber zu unterrichten. Werden entsorgungspflichtige Stoffe aufgenommen, so müssen diese durch den Auftraggeber fachgerecht entsorgt werden. Die Aufnahme solcher Stoffe wird dem Auftraggeber umgehend mitgeteilt. Er hat dann wiederum umgehend mitzuteilen, wie er in Bezug auf ggfs. in der Anlage verbliebene Stoffe weiter verfahren gedenkt.
Hinsichtlich der mit unserem Fahrzeug aufgenommenen Stoffe sind wir als Entsorgungsfachbetrieb zur fachgerechten Entsorgung gesetzlich verpflichtet. Wir sind daher vertraglich berechtigt, diese fachgerechte Entsorgung auf Kosten des Auftraggebers am Ort seiner Wahl vorzunehmen. Ist eine entsprechende Entscheidung nicht zu erlangen, sind wir berechtigt, die Entsorgung fachgerecht vorzunehmen und ihm in Rechnung zu stellen.
Jeder Kunde hat das Recht, die Abnahme mittels Kamera und Dokumentation sich bestätigen zu lassen. Hierzu wird darauf hingewiesen, dass dies mit einem entsprechenden finanziellen Mehraufwand verbunden ist.
Jedem Kunden unterliegt die Geheimhaltung unserer Vorgehensweise, sowie der Preise und eingesetzten Werkzeuge gegenüber Mitbewerbern.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige, wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
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